Der Donauhochwasserschutzverband ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des normativen Hochwasserschutzes gemäß dem rechtskräftigen Wasserrechtsbescheid.
Zu diesem Zweck wurden Dammanlagen im Bezirk Tulln und Korneuburg errichtet. Bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser sind die Dammanlagen ausgelegt und werden auch durch die Gremien des Verbandes betrieben.
Ab dem Überlastfall (größer als 100-jährlich) spricht man dann von einem Katastrophenfall, wo die Zuständigkeit über die Koordination der Einsatzkräfte von den Bezirkshauptmannschaften und Landesführungsstäben übernommen werden. In diesem Fall ist der Dammbetreiber Teil des Führungsstabes und steht mit seinem Know-How zur Verfügung.